Ein Finanzdienstleister aus dem genossenschaftlichen Bereich hatte erhebliche Probleme beim Einführungsprozess einer Standard-Software für ein Handelssystem. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung haben wir den Finanzdienstleister unterstützt und umfangreich den Soll-Zustand auf Basis des gewöhnlichen Gebrauchs bestimmt (Stichpunkte: Ordnungsmäßigkeit, Qualitätssicherung, Verfahrensdokumentation). Gegenübergestellt haben wir den installierten Ist-Zustand und relevante Abweichungen herausgearbeitet. Im Ergebnis konnten wir eine Reihe von abnahmeverhindernden Fehlern nachvollziehbar identifizieren und darstellen.
Auf Basis des von uns erarbeiten Gutachtens haben die Parteien während des Prozesses unmittelbar Vergleichsverhandlungen geführt, die zu einem sehr positiven Ergebnis für den Finanzdienstleister führten.