Der rasante Fortschritt der Informationstechnik in den letzten Jahren, die preiswerte Verfügbarkeit immer größerer elektronisch aufbereiteter Datenbestände mit juristischen Informationen (z. B. Entscheidungen, Gesetzestexte, Aufsätze, Kommentare) und nicht zuletzt das steigende Bedürfnis der Juristen nach aktuellen, sofort verfügbaren Informationen haben zu einem Markt für texterschließende, juristische CD-ROM in verschiedensten Facetten geführt.
Der inzwischen auf diesem Sektor zu beobachtende -teilweise dramatische- Preisverfall darf den Blick nicht dafür verstellen, daß brauchbare juristische CD-ROMs, inklusive der anfallenden Nebenkosten wie der Modernisierung oder gar der Anschaffung von entsprechenden PCs, immer noch eine deutliche Investition darstellen, wobei jedoch der größte Aufwand in der Einarbeitung bis zur vollen Erschließung der Produktleistung besteht.
Der Arbeitskreis „Softwarebewertung“ des EDV-Gerichtags hat deshalb 1997 die Grundlagen der Bewertung von texterschließenden CD-ROMs diskutiert (mit Referaten von Gutdeutsch, Haarpaitner, Moritz und Müller). Im folgenden Jahr wurde dann auf der Grundlage eines von Rechtsanwalt Norman Müller für die Beratung von Anwaltskanzleien entwickelten Katalogs von den Mitgliedern des Arbeitskreises ein Kriterienkatalog erarbeitet, der im EDV-Gerichtstag 1998 unter Leitung von RiOLG Gutdeutsch und Prof. Moritz diskutiert und mit geringen Änderungen verabschiedet wurde.
Der Standard richtet sich mit seinen Kriterien vor allem an potentielle Nutzer entsprechender CD-ROMs, denen damit Auswahlkriterien an die Hand gegeben werden sollen sowie an Autoren und Rezensenten von CD-ROM Produkten um die Objektivität der Bewertungen zu befördern. Auch für die Hersteller entsprechender Produkte kann er Anregungen für die Produktplanung und -verbesserung geben.
Der Saarbrücker Standard zur Bewertung texterschließender, juristischer CD-ROMs knüpft an den bereits auf dem 4. EDV-Gerichtstag 1995 verabschiedeten 2. Saarbrücker Standard zur Bewertung von Software an. Er ergänzt diesen allgemeinen Standard um einen neuen Hauptgliederungspunkt A, in dem so spezifische Fragen wie die Transparenz und Aufbereitung des Datenbestandes von texterschließenden juristischen CD-ROMs behandelt werden. Außerdem modizifiert und ergänzt er die „Allgemeinen Funktionsmerkmale“ aus dem 2. Saarbrücker Standard um die für CD-ROM wichtigen Fragen wie Suchmethoden und -funktionen. Im übrigen nimmt dieser Standard weitgehend die bereits aus dem allgemeinen Standard bekannten allgemeinen Punkte auf, z.B. die Integration in vorhandene Hard- und Softwareumgebungen und die Investitionsssicherheit. Hier wurden lediglich an solchen Stellen Änderungen vorgenommen, wo einzelne Fragen für juristische CD-ROM-Datenbanken ganz bestimmte, typische Ausprägungen haben.
An den hier vorgestellten Standard könnte inhaltlich ein Bewertungsschema (sog. Gewichtungskatalog) angeschlossen werden, z.B. auf der Basis eines Punktesystems, welches dann auch den unmittelbaren Vergleich verschiedener CD-ROM-Produkte ermöglichen könnte.
Bewertung texterschließender juristischer CD-ROMs
A. Transparenz und Aufbereitung des Datenbestandes
1. Inhaltliche Information