Treten beim Einsatz neuer Informationssysteme Defizite auf, die den Betriebsablauf empfindlich stören, so stellen sich häufig folgende Fragen: Handelt es sich um Bedienungsfehler oder liegen Fehler des Programms oder der Hardware vor? Lohnt sich der weitere Einsatz des Systems oder ist auf Basis der Defizite erkennbar, dass ein Produktiveinsatz nicht erreichbar ist? Sind mehrere Lieferanten, z.B. unterteilt nach Hard- oder Software beteiligt, so stellt sich auch die Frage: Wer ist für Fehlerbehebungsmaßnahmen verantwortlich? Eine entsprechende Untersuchung schafft Klarheit, wer für den Fehler verantwortlich ist und welche Auswirkungen dieser hat. Im Rahmen einer derartigen Überprüfung bieten wir unsere umfangreiche Gerichtserfahrung aus insgesamt weit über 1000 Prozessen an, um entsprechende Wertungen vorzunehmen.

Nutzen Sie unsere Gerichtserfahrung und unser Forensik-Knowhow!

Unsere Leistungen

  • Aufnahme und Dokumentation der Fehlersituationen
  • Abgleich der festgestellten Defizite mit den vertraglich vereinbarten Leistungen oder den Leistungsmerkmalen, die für vergleichbare Systeme obligatorisch sind
  • Abgrenzung von System- und Bedienungsfehlern
  • Ermittlung der Fehlerursache, soweit dies zur Zuordnung der Verantwortlichkeit notwendig ist
  • Prüfung von Umgehungslösungen
  • Prüfung und Bewertung von Fehlerbehebungsmaßnahmen

Unsere Leistungen

  • Identifikation von verständlichen und leicht nachvollziehbaren Argumentationspunkten
  • Fachgerechte Formulierung von Beweisfragen
  • Technische Präzisierung des Vortrags
  • Erarbeitung von fundierten Stellungnahmen

Unsere Leistungen

  • Aufnahme des Ist-Zustands (Hardware, Software, Netzwerk, Daten, Dokumentation, gegebenenfalls organisatorische Einbindung)
  • Erstellung einer vollständigen Dokumentation
  • Durchführung einer umfassenden Zustandssicherung des Systems und Speicherung auf geeigneten Datenträgern
  • Klärung der Auswirkungen beabsichtigter Systemveränderungen
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung des originalen Zustandes

Unsere Leistungen

  • Ermittlung der relevanten Daten vor Ort
  • Sicherstellung der Informationen durch Datensicherung oder Ausbau der Datenträger
  • Zusammenfassung und Kopie der sichergestellten Informationen auf geeigneten Datenträgern unter Beibehaltung des Originalzustandes
  • Virenprüfung
  • Aufbereitung nicht zugänglicher Datenbestände
  • Ermittlung von Datenmaterial zur weiteren Auswertung durch automatische Such- und Indizierungsläufe auf Basis von Erfahrungswerten, die durch Vorgaben des Auftragsgebers sinnvoll ergänzt werden
  • Aufbereitung von Programm- und Datenbeständen zur weiteren Bearbeitung mit Reinstallation von Systemkomponenten
  • Bereitstellung wichtiger Daten in Formaten gängiger Anwendungsprogramme oder in ausgedruckter Form

Unsere Leistungen

  • Durchführung von Beweissicherungen (Arbeitsplatzrechner, Systeme, Unterlagen) mit unmittelbarer - auch verdeckter - Sichtung vor Ort
  • Auswahl wesentlicher Unterlagen und Informationen zur Reduzierung der Informationsmenge und Konzentration auf die mit dem Auftraggeber besprochenen Ziele
  • Erstellung langlebiger Datenträger (CDs, DVDs) mit zugehöriger Dokumentation
  • Aufklärungstätigkeiten
  • Bewertung von Beschaffungsmaßnahmen, Projekten und Dienstleistungen
  • Auswertung von Anwendungsdaten
  • Feststellung von Zugangsmöglichkeiten
  • Lösungsvorschläge zur zukünftigen Vermeidung derartiger Handlungen
  • Prüfung der Einhaltung von Ordnungsmäßigkeitskriterien

Wenn ein Rechtsstreit droht oder absehbar ist, kommt es auf die Belastbarkeit der eigenen Position an. Mit der Führung eines Rechtsstreits ist ein erheblicher Aufwand für interne und externe Ressourcen verbunden, so dass eine vorhergehende Risikoanalyse Überraschungen vermeidet. Eine wesentliche Rolle kommt dabei – neben der Bestimmung des technischen Sachverhalts – der Beweisbarkeit von Fehlern zu. Fehler sollten reproduziert werden können, um das Risiko einer Beweisfälligkeit zu minimieren. Auch die stringente Ableitung der Soll-Beschaffenheit aus den getroffenen Vereinbarungen ist eine wichtige Komponente zur Risikominimierung. In Abhängigkeit von den zu treffenden taktischen und strategischen Entscheidungen kann es aus wirtschaftlichen Überlegungen sinnvoll werden, einen weiteren Einigungsversuch zu unternehmen, bevor es um eine Prozessunterstützung geht.

Unsere Leistungen

  • Aufnahme von Ist- und Sollbeschaffenheit
  • Aufbereitung des technischen Sachverhalts für Juristen und Kaufleute
  • Analyse der Vertragssituation unter technischen Gesichtspunkten
  • Beurteilung von Abweichungen
  • Klassifikation der Erheblichkeit von Fehlern
  • Beurteilung der prozessualen Verwertbarkeit technischer Sachverhalte

Im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes können wir auf ein umfangreiches Knowhow bei der technischen Klärung von Ansprüchen zurückgreifen; der zentrale Leistungsbereich ist die Darstellung des Sachverhalts in einer verständlichen Weise, die von Juristen als Basis für ihre weitere Arbeit verwendet werden kann. Wir analysieren Softwareentwicklungen und ermitteln Übernahmen urheberrechtlich geschützter Leistungen. Wir vergleichen Quellcodes und decken mit effizienten Verfahren Verletzungen auf. Außerdem begleiten wir Sie in der Vorbereitung und Durchführung von Durchsuchungen.

Unsere Leistungen

  • Zusammenstellung und Qualifikation von Beweismaterial
  • Beratung zum Vorgehen aus technischer Sicht bei festgestellten Verstößen (wie Programm- und Datenübernahmen)
  • Zusammenarbeit mit Juristen
  • Erarbeitung von Vergleichsgutachten
  • Unterstützung aus technischer Sicht bei der Erwirkung von einstweiligen Verfügungen

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) unterhält eine Schlichtungsstelle, um Streitigkeiten mit Bezügen zur Informations- und Kommunikationstechnik im Wege der Mediation, Schlichtung und ggf. eines Schiedsverfahrens beizulegen. Sie stellt dazu ein Instrumentarium in Form der DGRI-Schlichtungsordnung zur Verfügung. Das Schlichtungsteam besteht in der Regel aus einem Juristen, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, und einem in der Regel öffentlich bestellten und vereidigten IT-Sachverständigen.

Unsere Leistungen

  • Mitwirkung im Schlichtungsteam als ö.b.u.v. IT-Sachverständiger
  • Klassifikation von Defiziten bei der Projektdurchführung gemäß dem Grad der Beeinträchtigung, dem Schadensrisiko und den Verantwortlichkeiten

Unsere Leistungen

    • Klassifikation von Defiziten bei der Projektdurchführung gemäß dem Grad der Beeinträchtigung, dem Schadensrisiko und den Verantwortlichkeiten
    • Mediation zwischen den Projektbeteiligten
    • Erarbeitung von Vergleichsvorschlägen
    • Zusammenarbeit mit spezialisierten Juristen zur Klärung rechtlicher und technischer Fragestellungen im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren